Elektrogesetz
Elektrogesetz
Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung (ElektroG)
Nach europäischer Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Batteriegesetz !